Wer kann Soziotherapie verordnen?
Hausarzt/-ärztin können bis zu fünf Einheiten Soziotherapie verschreiben.
Facharzt/-ärztinnen, wie Neurolog*innen und Psychiater*innen, ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen können Soziotherapie verordnen. Psychiatrische Kliniken können im Rahmen des Entlassmanagements Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen verordnen.
Dauer der Soziotherapie
Der Anspruch auf Soziotherapie besteht für höchstens 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren je Diagnose. Die Soziotherapie kann als 5 Probestunden genutzt werden.
Zuzahlungspflicht
Patient*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Tag, an dem eine Soziotherapie stattfindet, 5 € bis 10 € Zuzahlung.
Personen, die von der Zuzahlungspflicht befreit sind, müssen diese nicht leisten.
Soziotherapie ist so individuell wie die Patien*innen. Bei all den Unterschieden legen wir aber immer Wert auf eine personenzentrierte Zusammenarbeit. Das heißt, dass die Basis unserer Arbeit eine wertschätzende, verständnisvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist.
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