Soziotherapie

Was ist Soziotherapie?
Psychische Erkrankungen können die Selbständigkeit, den täglichen Umgang mit Herausforderungen und auch die Krankheitsbewältigung von Menschen beeinträchtigen.

Soziotherapie ist eine ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 37a SGB V mit dem Ziel der langfristigen psychischen Stabilisierung. Die therapeutischen Methoden der Soziotherapie sollen die gesunden Kräfte des Menschen aktivieren, zur Selbsthilfe anregen und ihn von fremder Hilfe unabhängig machen. Psychiatrische Krankenhausaufenthalte sollen dadurch möglichst vermieden oder verkürzt werden.

Soziotherapeut*innen begleiten die Betroffenen im Alltag und unterstützen sie dabei, krankheitsbedingte Belastungsfaktoren zu erkennen und angemessen damit umzugehen. Darüber hinaus helfen Soziotherapeut*innen auch bei Formalitäten, vermitteln und unterstützen bei Gesprächen mit Angehörigen, Behörden, Vorgesetzten, Kliniken, Krankenkassen, Ärzt*innen und anderen.

Was wir für Sie im Rahmen der Soziotherapie tun können:

  • bei der Suche nach Psychotherapeut*innen/Ergotherapeut*innen unterstützen
  • beim Aufbau einer gesunden Tagesstruktur helfen
  • durch Psychoedukation für Belastungen sensibilisieren und Stress minimieren
  • durch Beratung und Information sozialrechtlich weiterhelfen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen
  • dabei unterstützen Behandlungsmaßnahmen zu koordinieren
  • Sie dabei unterstützen die therapeutischen Maßnahmen aus der Psychotherapie in den Alltag zu integrieren
  • in Krisensituationen für Entlastung sorgen und Sie unterstützen, Krisen langfristig zu vermeiden
  • Sie dabei unterstützen sich mit der Erkrankung und ihren Folgen auseinanderzusetzen
  • gemeinsam mit Ihnen einen guten Rahmen schaffen, damit es insgesamt besser gehen kann
  • gemeinsam Lösungsstrategien erarbeiten zur Wiederherstellung hygienische Wohnverhältnisse

Wer kann Soziotherapie verordnen?
Hausarzt/-ärztin können bis zu fünf Einheiten Soziotherapie verschreiben.

Facharzt/-ärztinnen, wie Neurolog*innen und Psychiater*innen, ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen können Soziotherapie verordnen. Psychiatrische Kliniken können im Rahmen des Entlassmanagements Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen verordnen.

Dauer der Soziotherapie
Der Anspruch auf Soziotherapie besteht für höchstens 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren je Diagnose. Die Soziotherapie kann als 5 Probestunden genutzt werden.

Zuzahlungspflicht
Patient*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Tag, an dem eine Soziotherapie stattfindet, 5 € bis 10 € Zuzahlung.

Personen, die von der Zuzahlungspflicht befreit sind, müssen diese nicht leisten.

Soziotherapie ist so individuell wie die Patien*innen. Bei all den Unterschieden legen wir aber immer Wert auf eine personenzentrierte Zusammenarbeit. Das heißt, dass die Basis unserer Arbeit eine wertschätzende, verständnisvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist.

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