Unser Selbstverständnis basiert auf der Anerkennung der menschlichen Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Information und Aufklärung sowie der Definition von Gesundheit und Gesundheitsförderung der Ottawa-Charta der WHO von 1986.
Kern der Arbeit ist ein wertschätzendes, ganzheitliches Menschenbild, das jede Person in ihrer Individualität – unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder Weltanschauung - als wertvollen Teil unserer Gesellschaft ansieht. Ferner agiert Astrein nach den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention. Unsere Arbeit erfolgt nach den Prinzipien der Subsidiarität und der Salutogenese nach Aaron Antonovsky.
Fachlicher Hintergrund der häuslich aufsuchenden Hilfe (perspektivisch: Selbstbestimmtes Wohnen) ist eine am Verhalten und Erleben der einzelnen Klient*innen ausgerichtete lebenswelt- und ressourcenorientierte sowie akzeptierende Haltung in der Tätigkeit. Daraus leitet sich ein grundsätzlicher Respekt vor der individuellen Lebenswelt, dem Recht auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung sowie der Blick auf Ressourcen und Stärken im Umfeld, wie auch bei dem Klientel selbst ab.
Für ein ganzheitliches Fallverständnis umfasst das unser Angebot auch das biopsychosoziale Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO 2006) und findet in der Arbeitspraxis Anwendung. Die angebotene Maßnahme zielt auf das Erreichen weitgehender Autonomie und Selbstverantwortlichkeit im persönlichen und sozialen Handeln.
Mit unserer wertschätzenden und empathischen Grundhaltung, die auch eine kritisch-respektvolle Auseinandersetzung nicht ausschließt, geben wir unseren Klient*innen die nötige Orientierung und Stabilität. Gemeinsam werden Strategien, Lösungen und neue Wege entwickelt, um die schwierigen Aufgaben des alltäglichen Lebens auch mit der bestehenden Beeinträchtigung zu bewältigen und die eigenen Kompetenzen/Ressourcen zu stärken.
Unser Leitmotiv ist angelehnt an das Menschenbild und dem methodischen Ansatz des Empowerment-Konzepts „Philosophie der Menschenstärke“ als Rezept gegen die erlernte Hilflosigkeit. Der Blick wendet sich von den Schwächen und Abhängigkeiten des Individuums ab, hin zu deren Stärken und Eigenressourcen (Herriger, 2010).
Die Deutungshoheit über die am Einzelfall definierten Charakteristika des zu erreichenden Zustands liegt hier stets bei der hilfebedürftigen Person als Expert*in für die eigene Lebenswelt. Essenziell ist weiterhin das Prinzip der Normalisierung des Behinderungsbegriffs und die Induktion von Selbstwirksamkeit bzw. eigenständiger individueller Problemlösekompetenz.
Darüber hinaus „(…) hat [jeder Mensch] das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, gemäß Artikel 2 Abs. 2 S. 1 GG. Gewaltschutz bedeutet für Astrein, innerhalb seiner Zuständigkeit und Einflussmöglichkeiten darauf hinzuwirken, dass Bedingungen geschaffen werden, welche das Risiko von Gewaltvorkommnissen reduzieren, mit dem Ziel, Gewalt weitestgehend zu verhindern.
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